Umgang mit dem „Corona-Virus“ im ECHN

Stand 7. April 2022

Folgende Informationen und Handlungsempfehlungen gingen an die Verantwortlichen der örtlichen EC-Jugendarbeiten und die EC-Mitglieder mit der eindringlichen Bitte um Beachtung und Umsetzung.

Die Empfehlungen sind in enger Abstimmung mit dem Deutschen EC-Verband und den EC-Landesverbänden gemeinsam erstellt worden. Die Lage wird beobachtet und ständig neu bewertet.

Die Übersicht aller Veröffentlichungen (chronologische Reihenfolge; aktuellste unten):

Handlungsempfehlung zur Gruppenarbeit – vom 10.03.2020

Informationen zu Veranstaltungen und weitere Schritte – vom 13.03.2020

Hinweis zu Sommerfreizeiten und Storno – vom 27.03.2020

Statement des Deutschen EC-Verbands und CVJM zu Sommerfreizeiten

Gnadauer Präsesbericht zum Versammlungsverbot vom 18.04.2020

Informationen des Hessischen Jugendrings vom 20.04.2020

Jugendbundbrief vom 21.04.2020

Jugendbundbrief vom 12.05.2020

Jugendbundbrief vom 05.06.2020

Jugendbundbrief vom 19.06.2020 mit den Rahmenbedingungen für den Sommer

Information in den Sommferien zum Neustart nach den Ferien vom 05.08.2020

Jugendbundbrief vom 07.09.2020

Aktuelle Corona-Regelungen im EC-Landesverband (vorläufige Gültigkeit bis 31.10.2020)

Jugendbundbrief vom 23.10.2020 mit Corona-Regelungen ab 19.10.2020

Jugendbundbrief vom 30.10.2020

Corona-Regelungen für „Lockdown“ im November 2020

Corona-Regelungen für „Lockdown“ im Dezember 2020 (voraussichtlich gültig bis 10. Januar 2020)

Corona-Regelungen für „Lockdown“ im Januar 2021

Corona-Regelungen für „Lockdown“ bis 14. Februar 2021

Corona-Regelungen ab 15. Februar 2021 bis 07. März 2021

Corona-Regelungen ab 08. März 2021

Corona-Regelungen ab 8. März bis 18. April 2021

Corona-Regelungen ab 24. April 2021

Corona-Regelungen ab 29. Mai 2021

Corona-Regelungen ab 25. Juni 2021

Corona-Regelungen ab 28. August 2021

Corona-Regelungen ab 16. September 2021

Corona-Regelungen ab 14. Oktober 2021

Corona-Regelungen ab 11. November 2021

Corona-Regelungen ab 25. November 2021

Corona-Regelungen ab 5. Dezember 2021

Corona-Regelungen ab 16. Dezember 2021

Corona-Regelungen ab 28. Dezember 2021

Corona-Regelungen ab 4. März 2022 (immer noch aktuell!)

Corona-Regelungen ab 2. April 2022 – mit Empfehlungen des EC-Landesverbandes


Handlungsrichtlinie für alle EC-Jugendarbeiten im EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.V.

Für unsere EC-Jugendarbeiten in Hessen gilt aktuell die neue Corona-Schutzverordnung (gültig ab 02.04.2022). In ihr sind auch wesentliche Regelungen für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und die Vereinsarbeit zu finden. Außerdem wurde die Auslegung der Corona-Schutzverordnung für Angebote der Kinder und Jugendarbeit (Quelle: HJR) veröffentlicht. Weiterführende Infos bekommt ihr direkt auf der Seite vom Hessischen Jugendring.

Für unsere EC-Jugendarbeiten in Rheinland-Pfalz gilt aktuell die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung (gültig ab 02.04.2022), daraus hat der Landesjugendring von Rheinland-Pfalz Hygienekonzepte für die Jugendarbeit (gültig ab 02.04.2022) erarbeitet.

Für unsere EC-Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen gilt die Schutzverordnung ab 02.04.2022 mit entsprechenden Hinweisen des Landesjugendrings NRW für Jugend- und Freizeitarbeit.


Auf Grundlage der oben genannten Verordnungen der Bundesländer hat der EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.V. Rahmenbedingungen für die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der EC-Jugendarbeit gesetzt:

Seit dem 2. April 2022 sind alle Einschränkungen oder Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit weggefallen. Gruppenstunden, Veranstaltungen oder Schulungen können wieder in normalem Umfang durchgeführt werden. Konkret bedeutet das:

  • Es besteht keine Maskenpflicht mehr.
  • Es bestehen keine Zugangsregelungen (2G oder 3G) mehr.
  • Es bestehen keine Personenbegrenzungen mehr.
  • Die Pflicht zur Umsetzung von Abstands- und Hygienekonzepten besteht nicht mehr.

Es wird auf die Eigenverantwortung und den achtsamen Umgang miteinander hingewiesen – die Gefahr, sich zu infizieren und (schwer) zu erkranken, ist nach wie vor hoch.

Deswegen gelten weiterhin folgende Empfehlungen des EC-Landesverbandes:

  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes wird in Innenräumen empfohlen.
  • Zugangsregelungen durch Negativnachweis bei bestimmten Angebotsformen.
  • Beim Ankommen und nach jedem Toilettengang bitte gründlich Hände waschen. Desinfektion ist nicht notwendig, kann aber hilfreich sein.
  • Auf regelmäßiges Durchlüften muss geachtet werden. Hinweis: in Schulen muss nach 20 Minuten für 5 Minuten mit geöffnetem Fenster durchgelüftet werden.
  • Niesetiquette beachten.
  • Bei (grippeähnlichen) Krankheitssymptomen (Husten, Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen u.Ä.), Covid-19 Infektion oder bei Kontakt mit einer/m Covid-19-Infizierten, sowie bei angeordneter Quarantäne ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

An dieser Stelle ist auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Schutzimpfung hingewiesen. Alle Mitarbeitende ab 18 Jahren, die geimpft sind, tragen jetzt im Herbst und Winter dazu bei, dass (ungeimpfte) Kinder und Jugendliche vor Ansteckung in unsren Gruppen geschützt werden. Sie helfen aber auch, dass Pandemie bedingte Einschränkungen im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit im Herbst und Winter weniger stark kommen, weil ein gewisser Impfschutz unter den Mitarbeitenden besteht. Und man schützt sich selbst! Deswegen: bitte impfen!


Aktuelle Regelungen (Stand 02.04.2022) und Hilfen im Überblick:

Entschieden für Christus trotz(t) Corona!

Lasst uns gemeinsam „alternative Formen“ ausprobieren, um auch in dieser Zeit miteinander in Kontakt zu bleiben und „entschieden für Christus „zu leben! Wenn vor Ort bereits mit alternative Formen laufen, lasst andere im Land daran teilhaben, indem ihr eine kurze Mail an Daniel Hoffmann (daniel.hoffmann@echn.de) schickt. Er wird die Ideen sammeln und sie allen zur Verfügung stellen.

Bei Unsicherheiten oder Fragen ist die EC-Geschäftsstelle unter lv@echn.de oder 06694/7925 (Büro) oder Landesjugendreferent Daniel Hoffmann unter daniel.hoffmann@echn.de oder 0176/21239404 (mobil) erreichbar.

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