Kindeswohl und Kindesschutz im ECHN

Kinder und Jugendliche sollen sich in den Gruppen und Veranstaltungen des ECHN wohl und sicher fühlen. Der Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls aller jungen Menschen ist Ziel allen Handelns der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Darum geht es beim Kindeswohl und Kindesschutz im ECHN.

Der Gesetzgeber hat durch das Bundeskinderschutzgesetz Maßnahmen und Rahmenbedingungen festgelegt, die für alle in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlich sind. Dabei wird der Fokus nicht nur auf Krisenintervention und Nachsorge gelegt, sondern besonderer Wert auf die Prävention durch Schulung und Sensibilisierung der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Diese werden in dem wichtigen Thema Kindeswohl und Kindesschutz geschult und begleitet, damit junge Menschen sich sicher in ihrer Persönlichkeit entfalten können.

Der ECHN bietet an verschiedenen Terminen und Orten eine Schulung zum Thema „Kindeswohl und Kindesschutz im ECHN“ an.

Selbstverpflichtung für Mitarbeitende im EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.V. (ECHN)

Der ECHN hat einen Verhaltenskodex und eine Selbstverpflichtung beschlossen, die den Mitarbeitenden des ECHN als Leitfaden dienen sollen. Mit dem einstimmigen Beschluss des Kodex tritt der ECHN entschieden dafür ein, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren. Damit macht der ECHN deutlich, dass er keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt duldet.

Der ECHN fordert alle ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden der vom ECHN getragenen Kinder- und Jugendarbeiten auf, sich mit dem Thema der Kindeswohlgefährdung zu befassen und diese Selbstverpflichtung zu unterschreiben. Der Flyer mit der Selbstverpflichtung zum Unterzeichnen kann bei der ECHN-Geschäftsstelle angefordert werden.

Verhaltenskodex

Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des christlichen Glaubens lebt durch die Beziehung der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der Lebensfreude bestimmend ist und die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.

Der ECHN tritt entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Grenzen und Schamgefühle müssen ernst genommen und respektiert werden. Der ECHN duldet keine körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt. Gewalt entsteht häufig aufgrund ungleicher Machtverhältnisse (z. B. stark gegen schwach, groß gegen klein, viele gegen einen, alt gegen jung). Das Ausnutzen von Unterlegenheit, Wehrlosigkeit oder Hilflosigkeit wird auf das Schärfste verurteilt. Der ECHN wird alles ihm Mögliche tun, um einen Zugriff von Täterinnen und Tätern auf Kinder und Jugendliche auszuschließen.

Die Mädchen und Jungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich wohl und sicher fühlen. Dazu sollen eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz sowie ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema dienen. Die Qualität der Arbeit auch auf diesem Gebiet liegt dem ECHN sehr am Herzen.

Deshalb hat der Vorstand des ECHN am 23. März 2013 diesen Verhaltenskodex beschlossen:

1. Die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen ist unantastbar. Wir beziehen gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten jeder Art aktiv Stellung. Wir verpflichten uns, Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters und Geschlechts, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und zu beraten, ihre gesetzten Grenzen zu achten und zu respektieren.

2. Kinder und Jugendliche brauchen einen Entwicklungsraum, um sich frei zu entfalten. Wir bieten Kindern und Jugendlichen in unseren Angeboten den Raum, Selbstbewusstsein sowie die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine geschlechterbewusste Identität zu entwickeln.

3. Gewalt und sexualisierte Gewalt dürfen kein Tabuthema sein. Wir tolerieren keine Form der Gewalt, benennen sie offen und handeln zum Besten der Kinder und Jugendlichen.

4. Kinder und Jugendliche müssen vor Schaden geschützt werden. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.

5. Grenzverletzungen wird konsequent nachgegangen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehen ggf. professionelle Hilfe oder Unterstützung hinzu.

6. Wir brauchen aufmerksame und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden tragen Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, und um Grenzverletzungen und Gewalt vorzubeugen, bieten wir Mitarbeiterschulungen zu diesem Thema an und behandeln es regelmäßig in unseren Aus- und Fortbildungen.

Was muss ich tun, wenn ich sexuelle Gewalt vermute oder erkenne?

1. Ruhe bewahren! Ruhe bewahren! Ruhe bewahren! Falsche oder unbedachte und voreilige Schritte können großen Schaden anrichten!

2. Schau hin und nimm deine Gefühle ernst! Notiere dir, am besten mit Datum, was du siehst, gesehen hast oder was dir berichtet wurde. Wenn dir ein Kind oder eine Jugendliche / ein Jugendlicher etwas anvertraut, das dir Anlass zur Sorge gibt, nimm sie oder ihn ernst. Dränge nicht und frage nicht aus.

3. Biete nur Dinge an, die du erfüllen kannst! Mach keine Zusagen, die du nicht einhalten kannst. Sage z. B. auch nicht, dass du niemandem von dem Vorfall erzählst. Das geht nicht! Teile der/dem Betroffenen ggf. mit, dass du dir selbst kompetente Hilfe und Unterstützung holen wirst.

4. Unternimm nichts im Alleingang und überlege dir gut, wer die Person deines Vertrauens ist, mit der du über deinen Verdacht redest! Sprich nicht mit dem möglichen Täter, der Familie des Kindes, mit anderen Jugendlichen …! Wende dich an eine kompetente Fachperson, z. B. deine Teamleitung, deine Jugendreferentin / deinen Jugendreferenten, deine Predigerin / deinen Prediger, die Beauftragte / den Beauftragten für Sexualfragen des ECHN, an das Seelsorgezentrum des Deutschen EC-Verbandes oder an das Weiße Kreuz (Kontaktdaten erhältst du jederzeit bei der Geschäftsstelle).

X