Kinder und Jugendliche sollen sich in den Gruppen und Veranstaltungen des ECHN wohl und sicher fühlen. Der Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls aller jungen Menschen ist Ziel allen Handelns der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Darum geht es beim Kindeswohl und Kindesschutz im ECHN.
Der Gesetzgeber hat durch das Bundeskinderschutzgesetz Maßnahmen und Rahmenbedingungen festgelegt, die für alle in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlich sind. Dabei wird der Fokus nicht nur auf Krisenintervention und Nachsorge gelegt, sondern besonderer Wert auf die Prävention durch Schulung und Sensibilisierung der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Diese werden in dem wichtigen Thema Kindeswohl und Kindesschutz geschult und begleitet, damit junge Menschen sich sicher in ihrer Persönlichkeit entfalten können.
- Informationsschreiben an die EC-Jugendarbeiten zum Bundeskinderschutzgesetz
- Beiblatt zur Umsetzung der Rahmenvereinbarungen vor Ort
- Schutzkonzept der EC-Landesverbände EC Hessen-Nassau und EC-West
- Selbstverpflichtung der EC-Landesverbände EC Hessen-Nassau und EC-West
Der ECHN bietet an verschiedenen Terminen und Orten eine Schulung zum Thema „Kindeswohl und Kindesschutz im ECHN“ an.
Schutzkonzept der EC-Landesverbände EC Hessen-Nassau und EC-West
Aktiv gegen Gewalt und für eine Kultur der Grenzachtung
… damit unsere Kinder- und Jugendarbeit dem christlichen Glauben entspricht und wir die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt in jeglicher Form schützen.
Diese Handreichung ist das gemeinsame Schutzkonzept des EC-Landesjugendverbandes Hessen-Nassau e.V. (ECHN) und des EC-Jugendverbandes West e.V. (ECW). Im Rahmen der EC-Landesarbeitsgemeinschaft Hessen wurde sie auf der Grundlage des bisherigen Schutzkonzeptes des ECHN und der Handreichung des Deutschen EC-Verbandes erstellt. Dabei sind weitere Handreichungen und Schutzkonzepte als Anregung mit verwendet worden. (Unter anderem: CVJM Richtlinie „Alle Achtung“ und die Arbeitshilfe Institutionelles Schutzkonzept Erzbistum Berlin.)
Im März 2023 haben die Vertreterversammlungen beider EC-Landesverbände das gemeinsame Schutzkonzept beschlossen und umgesetzt.
Ziel
Das Ziel der EC-Jugendarbeit ist es, junge Menschen zu prägenden Persönlichkeiten zu bilden: selbstbestimmt, eigenverantwortlich und gemeinschaftsfähig.
Christliche Kinder- und Jugendarbeit mit diesem Ziel lebt von Beziehungen: zwischen Menschen und mit Gott. In diesen Beziehungen bestehen persönliche Nähe, Gemeinschaft und Vertrauen. Junge Menschen sind in unseren Angeboten Teilnehmende und Mitarbeitende. Grundvoraussetzung für die EC-Arbeit ist, dass diese jungen Menschen in der Arbeit mit ihnen und für sie
- geschützt sind,
- die Entwicklung ihrer Persönlichkeit gefördert wird und
- dass ihnen „safe spaces“ ermöglicht werden.
Werte
Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
Wir glauben, dass Gott Menschen liebt und sich ihnen zuwendet. Die uns gebotene Nächstenliebe ist mit Gewalt unvereinbar.
Das beinhaltet
- Wertschätzung für Einzelne unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion,
- unseren Glauben daran, dass jeder Mensch als Bild Gottes von ihm geliebt und bedingungslos angenommen ist,
- eine hohe Verantwortung, denn uns werden Kinder und Jugendliche anvertraut,
- echte Zuwendung zum Nächsten, Dienen und Selbstbeherrschung,
- eine positive und aktive Vorbildfunktion,
- den Schutz der Schwachen.
Alle haben das Recht, sich darauf zu verlassen.
Aufgaben
Schutz vor Gewalt in Organisationen hat 2 Aufgaben:
- Die Risikoanalyse prüft, was Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch in unseren ECs ermöglicht oder begünstigt.
- Schutzkonzepte beinhalten konkrete organisatorische und pädagogische Schutzmaßnahmen, um
Vorfälle zu verhindern, Täterinnen/Täter auszuschließen und zu klären, was wir bei Vorfällen tun.
Schutzkonzepte beinhalten drei Perspektiven:
- Prävention: Bewusstsein für Notwendigkeit von Maßnahmen zum Verhindern von (sexualisierter) Gewalt
- Intervention: angemessenes Eingreifen bei einemVorfall
- Aufarbeitung: Maßnahmen für umfassende Aufarbeitung von Vorfällen (mit Einzelpersonen, aber auch mit ECs/Gemeinden)
Selbstverpflichtung
Die Grundlagen meiner Mitarbeit in der Jugendarbeit „Entschieden für Christus“ (EC) sind die Beziehung zu Gott und die vertrauensvollen Beziehungen von Menschen untereinander.
1 Ich biete Kindern und Jugendlichen Raum für ihre Entwicklung und Gelegenheiten, sich zu prägenden, selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu bilden. Ich gestalte Angebote so, dass Kinder und Jugendliche sich mutig mit ihren Interessen sowie in ihren Stärken und Schwächen in die Gemeinschaft einbringen können. Ich berate und begleite sie in ihrer Identitätsentwicklung, respektiere die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme und ermutige sie zu Beteiligung und selbstbewusstem Auftreten auch in schwierigen Situationen.
2 Ich gestalte Beziehungen verantwortungsvoll und bewusst. Mit der mir übertragenen Verantwortung gehe ich sorgsam um und nehme sie insbesondere hinsichtlich Nähe und Distanz ernst. Mir ist bewusst, dass Beziehungen eine sexuelle Dimension haben (können), aber ich missbrauche meine Rolle in der Mitarbeit nicht dafür.
3 Ich lebe eine Kultur der Grenzachtung. Ich nehme eigene und fremde Grenzempfindungen ernst und wahre sie. Ich gebe den Grenzen anderer Vorrang vor meinen persönlichen Zielen. Ich achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander ihre Grenzen respektieren. Ich erkenne unbeabsichtigte Grenzverletzungen an, entschuldige mich dafür und unterlasse diese.
4 Ich werde meiner Verantwortung gerecht, indem ich offen über einen angemessenen Umgang miteinander spreche. Ich unterstütze andere bei der Reflexion ihres Verhaltens und der Wirkung davon und wirke auf Sprachfähigkeit zu diesem Thema hin. Ich übe mich darin, wertschätzendes Feedback und konstruktive Kritik zu geben und anzunehmen und rege gezielt an, unsere Art von Feedback und Austausch zu reflektieren. Ich wirke auf Verantwortungsübernahme hin, insbesondere bei Machtgefälle
und Grenzverletzungen, auch in Gremien und Besprechungen.
5 Ich begegne aktiv dem Risiko von Grenzverletzungen und Gewalt. Ich verhalte mich verbal und non-verbal nicht abwertend und beziehe gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten jeder Art aktiv Stellung. Ich reflektiere unsere Arbeit, arbeite an Schutzkonzepten mit, um (sexualisierte) Gewalt zu verhindern und trage dafür Sorge, dass diese eingehalten werden. Ich nehme Grenzüberschreitungen wahr und vertusche sie nicht.
6 Ich gehe jeder Form von Gewalt konsequent nach und kümmere mich um Hilfe. Ich handle nach dem Grundsatz: Opferschutz vor Täterschutz. Dies gilt insbesondere bei sexualisierter Gewalt und gerade dann, wenn Mitarbeitende oder Leitende beschuldigt werden. Ich kenne Vertrauenspersonen, bei denen ich und Betroffene kompetente Hilfe und Unterstützung erhalten können. Ich informiere die Verantwortlichen auf Leitungsebene bei Vorfällen.
Dazu verpflichte ich mich mit meiner Unterschrift.
Die „Selbstverpflichtung der EC-Landesverbände EC Hessen-Nassau und EC-West“ kann hier als PDF heruntergeladen werden. Die Selbstverpflichtung zum Unterzeichnen kann zudem in gedruckter Form bei der ECHN-Geschäftsstelle angefordert werden.