Zuschüsse

Titelbild Zuschüsse - ein Service des ECHN

Zuschüsse: Der EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.V. versteht sich nicht nur als Begleiter der Mitarbeitenden vor Ort und Veranstalter von überregionalen Angeboten, sondern auch als Dienstleister für die EC-Jugendarbeiten. Zu dessen Aufgaben gehören die Information und Unterstützung der EC-Jugendarbeiten in finanziellen Themen wie z. B. der Beantragung von Zuschüssen für Veranstaltungen.

Zuschussmöglichkeiten für Veranstaltungen von EC-Jugendarbeiten

Der EC ist ein freies Werk innerhalb der ev. Landeskirchen (Hessen-Nassau und Kurhessen-Waldeck), anerkannter Jugendverband und freier Träger der Jugendhilfe. Deshalb ist der EC grundsätzlich zuschussberechtigt bei Veranstaltungen für Kinder- und Jugendliche. Diese Zuschüsse helfen uns bei der Finanzierung der Veranstaltungen, sie ermöglichen, dass Teilnehmerbeiträge subventioniert werden oder Material angeschafft wird. Ob Freizeiten, Schulungen, Mitarbeitertreffen u.v.m. – es gibt viele „Geldtöpfe“, die es im Kirchenkreis, in der jeweiligen Landeskirche oder in der Stadt bzw. Kommune zu prüfen gilt.

Unsere Struktur macht es möglich, dass solche Zuschussgelder nicht nur für landesverbandseigene Veranstaltungen beantragt werden können, sondern dass auch alle Veranstaltungen von den ECs vor Ort bezuschusst werden können, wenn sie den Förderrichtlinien entsprechen.

Konkrete Hilfe bei Zuschussanträgen oder -anfragen könnt ihr über die EC-Geschäftsstelle bekommen.

Folgende Zuschussmöglichkeiten aus dem „Kirchlichen Jugendförderplan“ (KJFP) stehen EC-Jugendarbeiten zur Verfügung, die auf dem Gebiet der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) arbeiten

Ob die jeweilige Veranstaltungen auch wirklich bezuschusst werden kann, hängt davon ob, ob sie den Förderrichtlinien des KJFP entspricht. Bitte lest euch diese vor Antragsstellung unbedingt durch!

Zuschussmöglichkeiten über den Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen für alle EC-Jugendarbeiten, die in Hessen arbeiten

Die Beantragung der Gelder für die ECs vor Ort erfolgt über die EC‐Geschäftsstelle, wird bearbeitet und dann weitergeleitet. Für die ECs in Rheinland‐Pfalz und NRW gelten bestimmte Zusatz‐Bedingungen.

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